- Optimierungsberatung bei der organisierten Rücknahme und Verwertung von in Verkehr gebrachten Mengen an Verpackungen.
- Umsetzungsberatung bei der Installation und Durchführung von eigenverantwortlichen Lösungen (Branchenlösung) entsprechend den Vorgaben der Verpackungsverordnung unter Berücksichtigung relevanter Richtlinien/Bestimmungen.
- Unterstützung bei der Erstellung und Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen (VE). Die Einzelheiten hierfür sind geregelt im Verpackungsgesetz (VerpackG).
- Unterstützung bei den Anforderungen des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG)